Platzordnung
Damit wir alle tolle vier Tage im Zeichen des Blitz miteinander erleben können ist es notwendig sich an ein paar Regeln zu halten.
Bitte berücksichtigt diese im Interesse aller, damit es auch im nächsten Jahr wieder heißt OPELs meet MAMMUTS.
Wir freuen uns über Eure Teilnahme an unserem Opeltreffen und bitten Euch in Eurem eigenen Interesse
die nachfolgenden Hinweise und Regeln aufmerksam zu lesen und unbedingt zu beachten, damit wir alle zusammen 4 tolle Tage im Zeichen des Blitz erleben können!
Mit dem Betreten und Befahren des Veranstaltungsgeländes erklärt ihr Euch mit der Platzordnung einverstanden.
Der Besuch der Veranstaltung erfolgt auf eigene Gefahr. Der Veranstalter haftet nicht für Personen-, Sach- und/oder Vermögensschäden, die durch andere Personen entstehen.
Dem Veranstalter steht das alleinige Hausrecht zu.
Den Weisungen des Sicherheits- und Ordnungspersonals ist unbedingt Folge zu leisten!
Bei Fällen von schweren oder wiederholten Zuwiderhandlungen gegen die Platzordnung kann ein Platzverweis ausgesprochen werden. Straftaten werden strafrechtlich verfolgt.
Der Aufenthalt ist nur im klar umgrenzten Veranstaltungsbereich erlaubt.
Die angrenzenden Felder und Grundstücke dürfen nicht betreten werden.
Allgemeine Verhaltensregeln
Wir dulden keine Form der Diskriminierung.
Die Präsentation oder Verwendung von rechtsradikalem oder sonstigem, extremistischem Gedankengut führt zum sofortigen Platzverweis.
Hierzu zählen u. a. die Verwendung verfassungswidriger Kennzeichen, egal in welcher Form, sowie die Wiedergabe von entsprechendem Bild- und Tonmaterial, und die Verwendung sonstiger entsprechender politischer Symbole.
Auf dem Veranstaltungsgelände werden keinerlei Waffen oder Pyrotechnik in jedweder Form geduldet.
Die Definition dessen obliegt dem Veranstalter und seinem Sicherheits- und Ordnungspersonal.
Zufahrt / Parken / Camping
Die Stellflächen sind entsprechend gekennzeichnet und können frei gewählt werden.
Abgesperrte Bereiche, insoweit vorhanden, dürfen nicht genutzt werden.
Für Tagesbesucher stehen entsprechende Parkflächen außerhalb des Veranstaltungsgeländes zur Verfügung.
Unser Team vor Ort weist Euch gerne Park- und Campingflächen zu, falls notwendig und ist um schnelle Abläufe bemüht.
Der Veranstalter kann nicht für Schäden, die beim Campen verursacht werden, haftbar gemacht werden.
Das Campen erfolgt auf eigene Gefahr.
Sauberkeit
Bitte achtet im Gemeinschaftsinteresse darauf, Zelt- und Parkflächen so sauber und ordentlich zu verlassen, wie Ihr sie vorgefunden habt.
Auf dem Veranstaltungsgelände sind ausreichend Mülleimer bzw. Abfalldepots vorhanden, bitte nutzt diese und lasst den Müll nicht achtlos fallen auch und insbesondre keine Zigarettenkippen!
Ein besonderes Augenmerk bitten wir auf Glasgegenstände zu richten, da durch zerbrochenes Glas großer Schaden für Menschen und Fahrzeuge entstehen kann.
Sanitäre Anlagen stehen auf dem Veranstaltungsgelände ausreichend zur Verfügung.
Bitte entsorgt euren Müll bei Abreise in den bereitgestellten Container am Haupteingang.
Feuer
Der Umgang mit offenem Feuer ist strengstens untersagt!!!
Zuwiderhandlungen werden mit Platzverweis geahndet!
Das Grillen ist natürlich erlaubt, aber nur in geeigneten geschlossenen Behältern und ist unter ständiger Aufsicht durchzuführen.
Nachtruhe
Täglich ab 00.00 Uhr ist auf den Campingplätzen die Nachtruhe einzuhalten.
Das bedeutet, dass keine Motoren mehr gestartet werden dürfen sowie das Abspielen lauter Musik zu unterlassen ist.
Selbst mitgebrachte Stromaggregate sind grundsätzlich erlaubt.
Bei Benutzung ist jedoch darauf zu achten, dass andere Besucher/Camper nicht durch Lärm und Abgase belästigt werden.
Die Aggregate sind so aufzustellen, dass keine Abgase in Zelte gelangen können.
Der Veranstalter behält sich vor, die Benutzung ggf. zu untersagen.
Alkohol und Drogen
Der Konsum von illegalen Drogen ist auf dem gesamten Veranstaltungsgelände untersagt.
Zuwiderhandlungen führen zum Ausschluss von der Veranstaltung.
Besucher, die erkennbar unter Alkohol- oder Drogeneinfluss stehen und gewaltbereit sind oder zu Gewalttaten anstiften, die Absicht haben, die Veranstaltung zu stören, Straftaten begehen oder verbotene Gegenstände mit sich führen, werden nicht zur Veranstaltung zugelassen bzw. von dieser ausgeschlossen.
Fahrten auf dem Gelände
Auf dem gesamten Veranstaltungsgelände gilt die StVO.
Natürlich ist somit auch das Fahren unter Alkohol und Drogeneinfluss ausdrücklich verboten!
Für die Sicherheit und die Ruhe auf dem Campingplatz ist das Benutzen von Fahrzeugen generell auf ein Minimum zu reduzieren.
Um andere Besucher nicht zu gefährden, ist auf dem gesamten Veranstaltungsgelände Schritttempo vorgeschrieben!
Die Fahrzeuge dürfen in keinem Fall die Wege (Rettungswege) blockieren oder Zu- und Ausfahrten behindern.
Bitte benutzt die ausgewiesenen Flächen zum Parken.
Das Betreten und Befahren der Bereiche außerhalb der ausgewiesenen Flächen ist strengstens untersagt!!!
Von 22:00 - 08:00 Uhr gilt auf dem gesamten Veranstaltungsgelände ein Fahrverbot, außer für An- und Abreise.
Für das Cruisen auf dem Veranstaltungsgelände gilt zusätzlich
- es ist untersagt, mit zu vielen Personen mit einem Fahrzeug zu fahren (Überladung)
- während der Fahrt müssen alle Insassen sitzen
- das Mitfahren auf Seitenfenstern, Kofferraum, Dach, Motorhaube ist verboten
- es ist stets Schritttempo einzuhalten
Schrottautos / Spaßmobile
Das Ordnungspersonal ist angewiesen, bereits im Eingangsbereich Autos, deren Zweck einzig und alleine darin besteht, sie während der Veranstaltung zu demolieren, einzuziehen.
Diese Fahrzeuge werden in einem gesicherten Bereich aufbewahrt und müssen bei Abreise wieder mitgenommen werden.
Sogenannte „Spaßmobile“ dürfen auf dem Veranstaltungsgelände prinzipiell fahren, wenn dieses im Vorfeld durch den Veranstalter genehmigt wurde. Bitte wendet Euch hierzu bei Einfahrt zum Veranstaltungsgelände an unser Personal.
RC Modelle
Das Fahren bzw. Steuern von ferngesteuerten Modellautos, Flugzeugen, Drohnen o. ä. auf dem Veranstaltungsgelände ist generell untersagt und nur nach individueller vorheriger Zustimmung des Veranstalters erlaubt.
Im Falle der Zustimmung dürfen Drohnen überdies nur mit sichtbarer Kennzeichnung (e-ID), und nach Nachweis eines Drohnen-Führerscheins und einer gültigen Versicherung auf dem Veranstaltungsgelände und unter der Beachtung der Kategorien A1-A3, Risikoklassen C0-C4 und etwaiger Flugverbotszonen betrieben werden.
Mitnahme von Hunden
Auf dem Veranstaltungsgelände sind Hunde grundsätzlich zulässig. Diese müssen jedoch entsprechend ihrer Größe und/oder Rasse ggf. mit Maulkorb und Leine geführt werden.
Der Veranstalter behält sich vor Verbote auszusprechen, wenn die Ordnung und Sicherheit gefährdet sein sollte.
Im Interesse aller bitten wir darum etwaige „Hinterlassenschaften“ der Vierbeiner umgehend zu beseitigen.
Hundekotbeutel gibt es bei Bedarf kostenlos an der Info, falls Ihr gerade keine zur Hand haben solltet.
Rechte an Aufnahmen / Fotos
Die Teilnehmer der Veranstaltung erklären sich damit einverstanden, dass während der Veranstaltung getätigte Film- oder Fotoaufnahmen dem Veranstalter für Präsentationen im Internet sowie für gewerbliche Zwecke, wie Werbung auf Printmedien, uneingeschränkt zur Verfügung stehen.
Sollte dies nicht gewünscht sein, ist dieses bis spätestens 7 Tage nach Veranstaltungsende dem Veranstalter per eingeschriebenen Brief anzuzeigen.
Diebstahl
Der Veranstalter übernimmt keinerlei Haftung für Diebstähle.
Die Gäste werden gebeten, die üblichen Vorkehrungen zur Vermeidung von Diebstählen zu treffen.
Zuwiderhandlungen
Im Falle von schweren oder wiederholten Zuwiderhandlungen gegen die Platzordnung kann ein Platzverweis ausgesprochen werden.
Wir wünschen allen Teilnehmern vier schöne und friedliche Tage.
Alt-Opel-Club Schleswig-Holstein und der MAMMUTS MC
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